Prüfungsstufen ab 2019

Abk. Name Vorauss. Mindesalter
BH-VT Begleithundeprüfung-Verkehrsteil   15 Monate
FCI IBGH-1 Internationale Begleithundeprüfung BH-VT 15 Monate
FCI IBGH-2 Internationale Begleithundeprüfung IBGH-1 15 Monate
FCI IBGH-3 Internationale Begleithundeprüfung IGBH-2 15 Monate
FCI IGP-V Internationale Gebrauchshunde Prüfung BH-VT 15 Monate
FCI IGP-1 Internationale Gebrauchshunde Prüfung BH-VT 18 Monate
FCI IGP-2 Internationale Gebrauchshunde Prüfung IGP-1 19 Monate
FCI IGP-3 Internationale Gebrauchshunde Prüfung IGP-2 20 Monate
FCI IFH-V Internationale Fährtenhunde Prüfung BH-VT 15 Monate
FCI IFH-1 Internationale Fährtenhunde Prüfung BH-VT 18 Monate
FCI IFH-2 Internationale Fährtenhunde Prüfung IFH-1 19 Monate
FCI IGP-FH Internationale Gebrauchshunde Prüfung Fährtenhunde BH-VT o. IFH-2 20 Monate
FCI FPr 1-3 Fährtenprüfung BH-VT 15 Monate
FCI UPr 1-3 Unterordnungsprüfung BH-VT 15 Monate
FCI SPr 1-3 Schutzdienstprüfung BH-VT 18 Monate
FCI GPr 1-3 Gebrauchshundeprüfung (B+C) BH-VT 15 Monate

 

 

BH - Begleithundprüfung


Die BH-Prüfung ist eine Basisausbildung die zum weiterführen des Hundes in der
Vielseitigkeitsprüfung zwingend erforderlich ist. Hier lernt der Hundeführer für jede
Situation die richtigen Hörzeichen ("Fuß", "Sitz", "Platz" usw.) einzusetzen und der
Hund lernt, diese entsprechend umzusetzen. Außerdem lernt der Hund das Verhalten
zu anderen Menschen und Tieren. Erst wenn die BH-Prüfung bestanden wird, kann
man seinen Hund an die Vielseitigkeitsprüfung heranführen, oder man entscheidet sich
für eines der vielen anderen Angebote des dhv.
Grundvoraussetzung für eine IPO-Prüfung ist der Nachweis einer bestandenen
Begleithund-Prüfung (BH). In den drei Disziplinen Fährtenarbeit, Unterordnung und
Schutzdienst wird die Vielseitigkeit und Intelligenz des Hundes gleichermaßen
gefordert und gefördert. Hier eröffnet sich ihm ein weites Betätigungsfeld und
Aufgaben, die er in unserer für ihn so eng gewordenen Welt gerne erfüllt. An
Hundeführer/in wie an Hund werden hier hohe Anforderungen gestellt. Die Ausbildung
eines geprüften Schutzhundes erfordert sehr viel kynologischen Sachverstand, Wissen
über tierliche Verhaltensweisen, Selbstdisziplin, Geduld, Einfühlungsvermögen und
Verantwortung. Besonders geeignet für diesen Sportzweig sind die
Gebrauchshunderassen (Deutscher Schäferhund, Rottweiler, Riesenschnauzer,
Malinois, Boxer, Dobermann, Airedale-Terrier, Hovawart und Bouvier des Flandres).
Geeignet sind aber auch Mischlinge und Hunde anderer Rassen, sofern sie über ein
festes, ausgeglichenes Wesen sowie über die nötige Physis verfügen. Freudigkeit und
Exaktheit bei der Arbeit sind die Qualitätsmerkmale einer guten
Schutzhundeausbildung. Um dies zu erreichen, stellt der dhv in seinen
Mitgliedsverbänden erfahrene und umfassend geschulte Übungsleiter und Helfer zur
Verfügung, die dem Hundefreund mit Rat und Tat zur Seit stehen. Die fachlich
kompetente Anleitung eine der Grundbedingungen für eine gut fundierte Ausbildung;
Fehler sollen gleich vermieden werden, weil man sie später - wenn überhaupt - nur
mühevoll korrigieren kann. Am allerwichtigsten dabei ist es, durch ideen- und
abwechslungsreiches Training, das auf die Bedürfnisse des einzelnen Hundes
abgestimmt ist, seinen Lernwillen zu fördern und Langeweile gar nicht erst aufkommen
zu lassen. In zweierlei Hinsicht ist der Schutzhundesport dreigeteilt. In jeder der drei
Sparten Fährtenarbeit, Unterordnung und Schutzdienst muss der Hund zum Bestehen
der Prüfung eine geforderte Mindestpunktzahl erreichen. Außerdem gibt es drei
verschiedene Prüfungsstufen: IPO 1-3, wobei die Anforderungen stetig
gesteigert werden. Sportlich ambitionierten Teams steht der Weg bis zur Deutschen 
Meisterschaft und FCI-Weltmeisterschaft offen. Allerdings sind auf dem Wege dorthin
einige Qualifikationshürden zu nehmen. Fast jeder Verein führt Prüfungen durch, bei
denen die Hundeführer des Vereins die Leistungsfähigkeit ihrer Hunde und ihr eigenes
ausbilderisches Können unter Beweis stellen. Spaß muss es machen - das ist das
Entscheidende am Gebrauchsundsport.

Gebrauchshundsport

Abt. A - Fährtenarbeit

Bei der Fährtenarbeit muss der Hund in einem Gelände (z.B. Acker oder Wiese) durch
den Einsatz seines Geruchsinnes Gegenstände finden und den erfolgreichen Fund
seinem Hundeführer durch ein entsprechendes Verhalten anzeigen. Die Anzahl der
Gegenstände und die Länge der abzusuchenden Fährte richtet sich nach den
entsprechenden Prüfungsstufen (IPO 1-3, FH 1 und FH 2). Die Fährtenhundprüfung
(FH 1, FH 2) sind spezielle Prüfungen bei denen der Hund nur in Fährtenarbeit
vorgeführt wird. Vorrausetzung ist natürlich auch hier, die bestandene
Begleithundprüfung.
Während sich die große Mehrheit der Hundehalter noch einmal wohlig im Bett auf die
andere Seite drehen, entfaltet sich frühmorgens im Fährtengelände bereits einiges an
Aktivitäten. Es macht besonders viel Spaß, wenn man beobachten kann, mit wie viel
Eifer und Konzentration sich auch schon sehr junge Hunde dieser Aufgabe stellen. Die
Fährtenarbeit ist gerade für den Junghund der ideale Einstieg in den
Schutzhundesport, denn eine Fährte mit der Nase zu verfolgen, ist ihm angeboren.
Unter fachlich qualifizierter Anleitung lernt er rasch, dass auf das Hörzeichen "Such"
von ihm erwartet wird, die von seinem Hundeführer/in gelegte Fährte so weit zu
verfolgen, bis er an deren Ende die verdiente Belohnung erhält. Nutzt man z. B. den
Nahrungstrieb, so gelingt es schnell, die Verknüpfung "Fährte suchen gleich Futter
finden" beim Hund zu erreichen. Zertretene Gräser, Kleinstlebewesen, die verletzte
Ackerkrume strömen Gerüche aus, die der Hund mit seiner feinen Nase aufnehmen
und von dem andersgearteten Duft der Umgebung unterscheiden kann. Der Fährte
lernt der Hund unter einfühlsamer Anleitung zu folgen. Entsprechend der
verschiedenen Prüfungsstufen steigern sich die Anforderungen an den Hund: Zuerst
legt der Hundeführer die Fährte selbst, ab IPO 2 wird dies von einer zweiten Person
besorgt. Daneben wird die Zeit zwischen Legen und Ausarbeiten der Fährte verlängert
und die Zahl der Richtungsänderungen und "verlorenen" Gegenständen erhöht.
 
Abt. B - Unterordnung
 
Die Unterordnung oder der Gehorsam sind die Grundlage der gesamten Ausbildung
eines Hundes. Sie ist die Erweiterung der Ausbildung zum Begleithund und wird von
der IPO 1 bis zur IPO 3 immer anspruchsvoller.
Zu einer Gebrauchshundprüfung gehört der Nachweis der Führigkeit des Hundes, also
seiner Bereitschaft, die Befehle seines Menschen auszuführen. Der Gehorsam bildet
die Grundlage für das harmonische Zusammenwirken von Hundesportler/in und Hund.
Im Training wird vom Hundeführer/in hoher körperlicher Einsatz verlangt, den was in
der Perfektion so ruhig und leicht erscheint, erfordert im Übungsstadium
außerordentliche Konzentration und Fitness. Die Übungsstunde variantenreich und
voller Bewegung zu gestalten, ist ein Muss, damit der Hund dauerhaft Freude an der
Arbeit hat. Nur wenn alle seine Sinne gefordert sind und seine Interessen
berücksichtigt werden, winkt am Ende der wohlverdiente Erfolg - die korrekte und
spielerisch einfach aussehende Ausführung einer Aufgabe durch unseren Vierbeiner.
Getreu dem Goethewort "Dem Hunde, wenn er wohlerzogen......", ist es für jedermann
ein Genuss, wenn er einen gut ausgebildeten Hund und seinen Führer/in beim Zeigen
der Übungen wie Freifolge, Abrufen, Sich auf einmaliges Hörzeichen: Hinlegen,
Bringen eines Gegenstandes, Überwinden von Hürde und Schrägwand und was die
Prüfungsordnung sonst noch alles verlangt, beobachten kann.

Abt. C - Schutzdienst

Bei der Ausbildung im Schutzdienst wird der vorhandene Spieltrieb des Hundes
ausgenutzt und gezielt eingesetzt. Der Hund lernt auch unter extremen Bedingen auf
die Hörzeichen seines Hundeführers zu reagieren. Ein gut ausgebildeter Hund und
Hundeführer wird in der Öffentlichkeit nicht negativ auffallen.
Neben dem Einsatz bei der Jagd dient der Hund seit seiner Haustierwerdung dem
Menschen als Beschützer seiner Person oder seines Eigentums. Sich für das Rudel
einzusetzen, lernt der Welpe schon früh von seiner Mutter. Im Rahmen des
Schutzdienstes wird diese ererbte Anlage genutzt und in ein sportliches Regularium
eingebunden. Ganz entscheidend für diese Disziplin ist das Wesen des Hundes.
Ausgeglichenheit, Nervenstärke und Selbstbewusstsein sind die Vorbedingungen
dafür, dass der Hund den geforderten Kampftrieb und Mut gepaart mit dem
unabdingbaren Gehorsam zeigen kann. Ein Hund, der nicht in der Hand des Führers,
steht und dessen Anweisungen keine Folge leistet, kann die SchH-Prüfung genauso
wenig bestehen wie einer, der im Schutzärmel nicht zufasst. Für die Leistungsfähigkeit
eines gut veranlagten Hundes ist in dieser Sparte die sachgerechte Ausbildung unter
guter Zusammenarbeit zwischen Hundeführer/in, Übungsleiter und Schutzdiensthelfer
ausschlaggebend. Viel Zeit und Mühe muss investiert werden, bis der Hund die in der
Prüfungsordnung geforderten Übungen von der sauberen Streife nach dem Helfer bis
hin zum abschließenden Transport zum Leistungsrichter zuverlässig ausführt. Intensive
Schulung des Übungspersonals, ständige Überprüfung der Schutzdiensthelfer im
Rahmen von Fortbildungsmaßnahmen auf Verbandsebene haben zu einem hohen
Niveau der Schutzdienstausbildung geführt.

FH - Fährtenprüfung
 
Für uns Menschen kaum vorstellbare Leistungen vollbringen Hunde mit ihrer
hochentwickelten, mit Millionen von Riechzellen ausgestatteten Nase. Das ganze
Potential an Fähigkeiten wird im Hundesport beim Ausarbeiten von Fährten gefördert
und gefestigt. Eine Fährtenhundeprüfung abzulegen, ist für die zahlreichen Freunde
dieser Sportart ein anzustrebendes Ziel.
Die Grundlagen für den Arbeitseifer, den unbedingten Willen, eine Fährte vom "Ansatz"
bis zum letzten ausgelegten Gegenstand mit der Nase ohne abzuirren zu verfolgen,
wird heute beim noch ganz jungen Vierbeiner gelegt. Mit Kompetenz sind auch hier die
Übungsleiter der dhv-Mitgliedsverbände dem Hundefreund behilflich. Im Laufe vieler,
zeitaufwendiger Trainingseinheiten, wird die Hundenase so konditioniert, dass sie den
Anforderungen einer Fährtenhundeprüfung (FH) Stufe 1 und später bei
hochveranlagten Hunden der Stufe 2, gewachsen ist. Um die Anforderungen deutlich
zu machen, hier einige Kriterien, die in der VDH-Prüfungsordnung festgelegt sind.
Sowohl die Fährten der Stufe 1 als auch der Stufe 2 werden von Auftragspersonen in
Mischgelände (Äcker in unterschiedlichem Bearbeitungszustand und Bewuchs sowie
Wiesen) und über Wege gelegt sowie von einer weiteren Auftragsperson zu einem
späteren Zeitpunkt durchkreuzt (sog. Verleitungsfährte). Auf der Fährte sind kleine
Gegenstände ausgelegt, die der Hund finden soll.
Nach drei Stunden Liegezeit kann dann der Hund auf das Hörzeichen "Such" seines
Teamgefährten Mensch am Fährtenbeginn angesetzt werden. Er nimmt an der
gekennzeichneten Stelle den Fährtengeruch auf und soll dann diesen über den ganzen
Fährtenverlauf halten; andere Gerüche dürfen ihn nicht ablenken oder gar veranlassen,
die Ansatzfährte zu verlassen. Während die FH 1 kürzer ist und weniger ausgelegte
Gegenstände und Richtungsänderungen aufweist, wird bei der FH 2 an die
Leistungsgrenze der Hundenase gegangen. Die Strecke ist wesentlich länger, weist
mehr ausgelegte Gegenstände auf und ist in ihrem Streckenverlauf mit spitzen
Winkeln, Diagonalen und Halbrundbögen sehr schwierig auszuarbeiten. Das es
möglich ist, beweisen viele Teams auf Vereins-, Kreisgruppen- und Verbandsebene
Prüfungssaison für Prüfungssaison. Das schöne am Fährtenhundsport ist die
Tatsache, dass hier vielerlei unterschiedlich veranlagte Vierbeiner im Vergleich zu
sehen sind. Alle haben eines gemeinsam: die hervorragende und zu einmaligen
Leistungen fähige Hundenase.
   
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